Fußgänger -> Problem

  • Fußgänger -> Problem
     Ich89
      schrieb am Donnerstag, 15. November 2007
    Hallo Leute,
    Habe da mal 2 Fragen wegen Rechts vor links und abbiegende Vorfahrtsstraße + Fußgänger =)

    1)
    http://s1.directupload.net/file/d/1247/zta5899w_jpg.htm

    ich habs mal versucht bildlich darzustellen. Ich sitze im roten Auto und will geradeaus weiter fahren. Es ist mir klar, dass wenn von rechts ein auto kommt, ich dem Vorfahrt gewähren muss. Nun meine frage, muss ich die Füßganger auch rüber lassen? Macht es ein Unterschied wenn es Fahrradfahrer wären?

    2)
    http://s5.directupload.net/file/d/1247/h4gb9p53_jpg.htm

    ich sitze wieder im roten auto. Muss ich, wenn ich links abbiege, dem Fußgänger/Radfahrer Vorfahrt gewähren.
    Wenn ich gerade aus weiterfahren will, muss ich dann die Fußgänger/Fahrradfahrer Vorfahrt gewären?

    Schon mal vielen Dank im Vorraus =)
  • Thema
    Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      hannes83
      schrieb am Donnerstag, 15. November 2007
    Text
    >Hallo Leute,
    >Habe da mal 2 Fragen wegen Rechts vor links und abbiegende Vorfahrtsstraße + Fußgänger =)
    >
    >1)
    >http://s1.directupload.net/file/d/1247/zta5899w_jpg.htm
    >
    >ich habs mal versucht bildlich darzustellen. Ich sitze im roten Auto und will geradeaus weiter fahren. Es ist mir klar, dass wenn von rechts ein auto kommt, ich dem Vorfahrt gewähren muss. Nun meine frage, muss ich die Füßganger auch rüber lassen? Macht es ein Unterschied wenn es Fahrradfahrer wären?
    >
    >2)
    >http://s5.directupload.net/file/d/1247/h4gb9p53_jpg.htm
    >
    >ich sitze wieder im roten auto. Muss ich, wenn ich links abbiege, dem Fußgänger/Radfahrer Vorfahrt gewähren.
    >Wenn ich gerade aus weiterfahren will, muss ich dann die Fußgänger/Fahrradfahrer Vorfahrt gewären?
    >
    >Schon mal vielen Dank im Vorraus =)

    tja ich formuliere es mal so.

    BILD1: du musst ob fußgänger oder radfahrer auf alle fälle jedem die möglichkeit geben die straße zu überqueren.
    Es darf werder radfahrer noch fußgänger gefährdet oder behindert werden.
    WENN..du in eine Einmündung/Straße einbiegen willst die gerade von einem oder zwei oder zig anderen rafahrern oder fußgängern überwuert wird dann musst du alle auf beiden seiten die straße überqueren lassen.
    verstanden?

    BILD2: wenn du der VorVstrraße folgst dann solltest du die fußgänger drüber lassen. aber normalerweise sollten fußgänger nicht so über eine abknickende Vorfahrtsstraße gehen... außer da währe ein Zebrastreifen..hab sowas aber noch nie gesehen.

    generell gilt, vorsicht und rücksicht nehmen und fußg.sowie radf. nicht behindern oder gefährden wenn sie die fahrbahn überqueren wollen.

    Hoffe ich hab dir sinnvoll helfen können.

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  • Thema
    Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      CrazySanta
      schrieb am Donnerstag, 15. November 2007
    Text
    Also bei Bild 2 bin ich der gleichen Meinung! So habe ich das zumindest gelernt und ich war schonmal in der Situation. Obwohl sich mir die Frage stellt, ob eine abknickende Vorfahrtsstraße überhaupt als Abbiegen gilt? Blinken muss man schon, aber ist das nicht mehr das Befahren einer Kurve als ein Abbiegen? Die ganze Sache wäre ja ziemlich gefährlich; nicht nur für den Fußgänger sondern auch für den folgenden Verkehr. Wenn man da schlagartig bremsen muss, ist ein Auffahrunfall ja fast vorprogrammiert!


    Bei Bild 1 bin ich anderer Meinung. Ich befahre die Fahrbahn geradeaus und habe somit Vorrang, natürlich unter Berücksichtigung von RvL. Mir war doch immer so, als dass ich nur die Fußgänger überqueren lassen muss/soll, die die Straße überqueren in die ich gerade einbiege!? Sicher bin ich mir jetzt aber ehrlich gesagt auch nicht mehr!

    Na warten wir mal lieber noch auf die Meinung und den Rat der anderen!

    André

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      Sin_and_Saint
      schrieb am Donnerstag, 15. November 2007
    Text
    1) Von rechts kommende Radfahrer haben genauso Vorfahrt wie Kfz. Die Fußgänger halte ich beim Geradeausfahren allerdings für Wartepflichtig... beim Abbiegen aber erst über die Straße lassen.
    2) Du biegst nicht links ab, sonder folgst der abknickenden Vorfahrtsstr nach links... Wie der Name vermuten lässt, gibt die Dir das Recht vor den Anderen zu fahren *zwinker*

    LG Nic

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      hannes83
      schrieb am Donnerstag, 15. November 2007
    Text
    >1) Von rechts kommende Radfahrer haben genauso Vorfahrt wie Kfz. Die Fußgänger halte ich beim Geradeausfahren allerdings für Wartepflichtig... beim Abbiegen aber erst über die Straße lassen.
    >2) Du biegst nicht links ab, sonder folgst der abknickenden Vorfahrtsstr nach links... Wie der Name vermuten lässt, gibt die Dir das Recht vor den Anderen zu fahren *zwinker*
    >
    >LG Nic

    bei der abknickenden voirfahrtsstraße gib ich dir recht.
    Mein FL sagt immer wir folgen der abknickenden vorfahrtsstraße also wird geblinkt!!
    Die autofahrer die das in ihrer ausbildung nicht gelernt haben empfehle ich ohnehin eine nachschuldung bzw ein auffrischungskursus.
    ist nicht böse gemeint sondern nur empfehlenswert.
    (viele ältere autofahrer wissen auch nicht das man einen bus mit eingeschalteten warnblinklicht NUR mit äußester vorsicht und mit schrittgeschwindigkeit überholen bzw dran vorbeifahren darf.. und die zweite frage ist ja dann die "was ist schrittgeschwindigkeit - da gibts an manchen einfahrten zu spielstraßen mittlerweile so zusatzschilder 4-7km pro std.

    gut bin zu weit vom thema weggekommen entschuldigt das!

    Ähm, zum bild eins bin ich trotzdem der meinung das man die fußgänger drüberlassen muss und zwar beidseitig.
    Es ist an der kreuzung koplett RvL!

    bin gespannt auf die meinung von nem FL.

    Grüße a bayern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      ich89
      schrieb am Donnerstag, 15. November 2007
    Text
    weiß einer die Antworten 100%ig?

    Das mit der abknickenden Vorfahrtstraße hat sich für mich eigentlich schon geklärt!
    "Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." -> Stvo

    für mich heißt das, das Folgen ist ein Abbiegemanöver und darum haben die Fußgänger Vorfahrt. Verlass ich die Vorfahrtsstraße gerade aus (kein abbiegen) haben Fußgänger keine Vorfahrt?

    Was meint ihr?

    Brauch noch unbedingt Hilfe bei meiner Frage zu REchts vor Links!

    BITTE helft mir =)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 15. November 2007
    Text
    >>1) Von rechts kommende Radfahrer haben genauso Vorfahrt wie Kfz. Die Fußgänger halte ich beim Geradeausfahren allerdings für Wartepflichtig... beim Abbiegen aber erst über die Straße lassen.
    >>2) Du biegst nicht links ab, sonder folgst der abknickenden Vorfahrtsstr nach links... Wie der Name vermuten lässt, gibt die Dir das Recht vor den Anderen zu fahren *zwinker*
    >>
    >>LG Nic
    >
    >bei der abknickenden voirfahrtsstraße gib ich dir recht.
    >Mein FL sagt immer wir folgen der abknickenden vorfahrtsstraße also wird geblinkt!!
    >Die autofahrer die das in ihrer ausbildung nicht gelernt haben empfehle ich ohnehin eine nachschuldung bzw ein auffrischungskursus.
    >ist nicht böse gemeint sondern nur empfehlenswert.
    >(viele ältere autofahrer wissen auch nicht das man einen bus mit eingeschalteten warnblinklicht NUR mit äußester vorsicht und mit schrittgeschwindigkeit überholen bzw dran vorbeifahren darf.. und die zweite frage ist ja dann die "was ist schrittgeschwindigkeit - da gibts an manchen einfahrten zu spielstraßen mittlerweile so zusatzschilder 4-7km pro std.
    >
    >gut bin zu weit vom thema weggekommen entschuldigt das!
    >
    >Ähm, zum bild eins bin ich trotzdem der meinung das man die fußgänger drüberlassen muss und zwar beidseitig.
    >Es ist an der kreuzung koplett RvL!
    >
    >bin gespannt auf die meinung von nem FL.
    >
    >Grüße a bayern.


    Da man geradeaus fährt, müssen Fußgänger nicht durchgelassen werden!
    Ein Fußgänger kann keine Vorfahrt haben, deswegen greift kein rechts vor links.
    Der Vorrang der Fußgänger beim Abbiegen ist im § 9 Abs. 3 StVO geregelt.

    Wer der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muß auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, ggfs. ist zu warten.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      ich89
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Text
    Dann hat sich die abknickende Vorfahrtstraße geklärt.

    Was ist aber mit der Rechts vor Links Situation?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      Bettina
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Text
    >Dann hat sich die abknickende Vorfahrtstraße geklärt.
    >
    >Was ist aber mit der Rechts vor Links Situation?



    Bei Bild 1 sind alles drei Fußgänger??
    Dann müssen alle drei Fußgänger Dich durchfahren lassen.

    Bei Bild 2 sind auch beides Fußgänger?
    Wenn Du der Vorfahrtsstraße folgst, also links abbiegst, musst Du den Fußgänger drüber lassen. Wenn Du die Vorfahrtssraße verlässt, also gerade aus fährst, muss der Fußgänger Dich durchlassen.

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      ich89
      schrieb am Samstag, 17. November 2007
    Text
    Bist du dir sicher Bettina???
    Hab Montag Prüfung und muss dass unbedingt wissen, damit ich endlich ruhiger werde =)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger -> Problem
    Autor
      Bettina
      schrieb am Samstag, 17. November 2007
    Text
    >Bist du dir sicher Bettina???
    >Hab Montag Prüfung und muss dass unbedingt wissen, damit ich endlich ruhiger werde =)

    Wenn es sich bei allen Punkten um Fußgänger handelt, dann bin ich mir sicher!

    Du muss immer beim Abbiegen auf Fußgänger achten, die die Straße überqueren möchten. Wenn ein Fußgänger die Straße überquert, ist seine Pflicht sich nach rechts und links zu vergewissern, dass keine Fahrzeug kommt.

    Allerdings kannst Du keinen Fußgänger überfahren, nur weil er verbotener Weise die Straße überquert. Also immer den Fußgänger im Auge behalten, Geschwindigkeit anpassen und gegebenenfalls bremsen.

    LG Bettina

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